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Informationen zum Versicherungsschutz
Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige
Haftpflichversicherung für ehrenamtlich Tätige
Ehrenamtlich Tätige in rechtlich unselbständigen Vereinigungen
Ehrenamtlich Tätige in rechtlich selbständigen Vereinigungen
Preiswerte Haftpflichtversicherung durch Mitgliedschaft im LSF
Preiswerte Musikinstrumentenversicherung durch Mitgliedschaft im LSF
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Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige
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Zum 1. Januar 2005 wurde der Kreis der ehrenamtlich Tätigen, die bei
ihrer Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind,
erweitert. Die Broschüre
Zu ihrer Sicherheit zur Neuregelung des Unfallschutzes
für Engagierte des Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung stellt im Teil B fest:
Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden
im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, sind
nunmehr versichert, unabhängig davon, ob dies direkt für die
Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied.
Abschnitt "3. Kultur und Musik" im Teil C der Broschüre geht speziell auf die
Arbeit im Umfeld der Musikschulen ein:
Für die ehrenamtliche Tätigkeit zugunsten kultureller
Einrichtungen in kommunaler oder staatlicher Trägerschaft
(z.B. Theater, Museen, Bibliotheken) besteht Unfallver- sicherungsschutz durch die Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand. Ab 1. Januar 2005 gilt dies auch, wenn die Einrichtung von
einer privatrechtlichen Organisation im Auftrag oder mit Zustimmung der Kommune
betrieben wird.
Landes-Rahmenversicherungen für Nordrhein-Westfalen
Während für die Bundesländer, für die bisher noch keine landesrechtliche
Absicherung erfolgt ist, die neue bundesgesetzliche Regelung gemäß
§2 Abs. 1 Nr. 10 a Sozialgesetzbuch gilt, sind für das Land Nordrhein- Westfalen
mit Wirkung vom 1.11.2004 die vom Land abgeschlossenen Landes-Rahmenversicherungen
in den Bereichen Unfall- und Haftpflicht maßgebend.
Der Versicherungsschutz des Landes NRW tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche,
die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, nicht über die
evtl. bereits geltende gesetzliche Unfall- versicherung oder private Versicherungen
der Träger geschützt sind.
Dies gilt insbesondere für die gewählten
Elternvertretungen sowie für die Vorstände und Beiräte der Fördervereine der
Musikschulen. Nach Rückfrage bei der Union Versicherungsdienst GmbH gilt der
Versiche- rungsschutz auch für ehrenamtliche Helfer (etwa bei Musikschulfesten)
die nicht Mitglieder einer Elternvertretung oder eines Fördervereines sind.
Versicherungsleistungen:
- max. 175.000,00 Euro für den Fall voller Invalidität
- 10.000,00 Euro für den Todesfall / oder Bestattungskosten
- 2.000,00 Euro Heilkosten (subsidiär)
- 1.000,00 Euro Bergungskosten (subsidiär)
Schadensmeldungen:
Schadensmeldungen erfolgen direkt an den Makler, der die Sammelverträge
des Landes betreut. Das ist die Union Versicherungsdienst GmbH in Detmold,
Tel. 05231/6036112 oder 05231/603267 (Herr Schultz).
Versicherungsprämien
Soweit ein Versicherungsschutz durch das Land besteht werden die
Versicherungsprämien vom Land bezahlt. Eigene Prämien sind also nicht
zu zahlen.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz:
- Merkblatt
NRW-Landesversicherungen für das Ehrenamt (pdf-Format, 225Kb)
- Fragen und Antworten
zum Versicherungsschutz im Ehrenamt in NRW (pdf-Format 52Kb)
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FAQs zum Versicherungsschutz im Ehrenamt (Call NRW)
- Call Center NRW, Tel. 0180/3100 110 (12c/min)
- Union Versicherungsdienst GmbH, Tel. 05231/6036112 oder
05231/603267 (Herr Schultz).
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Haftpflichversicherung für ehrenamtlich Tätige
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Ehrenamtlich Tätige in rechtlich unselbständigen Vereinigungen
Ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen
Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind seit 1.11.2004
dann haftpflichtversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen
ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit-
und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende
Veranstaltungen und Aktionen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen
sind Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form
von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen. Dies trifft
insbesondere für die Beiräte der Musikschulen zu.
Versicherungsleistungen:
- bis 2.000.000,00 Euro wegen Personenschäden je Ereignis
- bis 2.000.000,00 Euro wegen Sachschäden je Ereignis
- bis 100.000,00 Euro für Vermögensschäden
- bis zu 2.000 € wegen Abhandenkommen und Beschädigung
von eingebrachten Sachen
Es besteht ein Selbstbehalt von 50 € pro Schaden.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
Ehrenamtlich Tätige in rechtlich selbständigen Vereinigungen
Ehrenamtlich Tätige in rechtlich selbständigen Vereinigungen,
also beispielsweise e.V.s, sind nicht durch die Haftpflichversicherung
des Landes abgesichert.
Das Land will mit der Landesversicherung vor
allem rechtlich unselbst- ständige Initiativen und Vereinigungen absichern.
Es geht davon aus, dass eingetragene Vereine eine eigene
Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im Falle eines von
Ihnen verursachten Schadens kann sich die geschädigte Person aussuchen,
ob sie Sie selbst oder den Verein in Regress nimmt. Hat ein Verein in
diesem Fall keine Vereinshaft- pflichtversicherung, so haftet der Vorstand
regulär mit seinem Privat- vermögen. Vereinshaftpflichtversicherungen
schützen alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
Preiswerte Haftpflichtversicherung durch Mitgliedschaft im LSF
Die Landesvereinigung ist seit April 2005 Mitglied im Landesverband
Schulischer Fördervereine in NRW e.V.
(LSF).
Über diese Mitgliedschaft erhalten die Fördervereine, die Mitglied
in der Landesvereinigung sind, die Möglichkeit, für den
reduzierten Jahresbeitrag von 20 Euro ebenfalls Mitglied im LSF zu werden.
Mit der Mitgliedschaft im LSF erwerben die Fördervereine für ihre
Mitglieder den vom Gesetzgeber nicht abgedeckten Haftpflichtversicherungsschutz.
Für die Aufnahme in den LSF wird eine Bearbeitungsgebühr von 55 Euro
einmalig vom LSF erhoben.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
LSF bietet preiswerte Musikinstrumentenversicherung
Über die Mitgliedschaft des Fördervereines im LSF können die
Förder- vereinsmitglieder eine sehr günstige
Musikinstrumentenversicherung erwerben.
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag für die Versicherung eines Instrumentes
beträgt je 500,00 € angefangene Versicherungssumme 7,15 € inkl.
Versicherungssteuer.
Geltungsbereich
Weltweit incl. Nachtzeitklausel.
Beispiel
Die Versicherung einer neuen Schülervioline im Wert von 875,00 €
kostet 14,30 € pro Jahr.
Details zu den Kosten und den Versicherungsleistungen entnehmen Sie
bitte dem Anmeldeformular bzw. den allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von Musikinstrumenten.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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