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Unsere Ziele sind:
- Stärkere finanzielle Beteiligung durch das Land (bisher unter 2%), um den
gestiegenen Anforderungen der Musikschulen in den einzelnen Gemeinden
besser gerecht zu werden und um den überaus stark belasteten Kommunen
(sie tragen bisher fast 60% der Kosten) mehr als bisher zu helfen.
- Ein verstärkter Ausbau der Musikschulkapazitäten, da ein ständig
wachsendes Interesse an einer musikalischen Ausbildung der Kinder und
Jugendlichen zu beobachten ist und bestehende Wartelisten bei
Musikschulen abgebaut werden müssen.
- Die Landesvereinigung setzt sich für die Bestandswahrung des derzeitigen
Leistungsangebotes ein.
- Die Offenhaltung der Musikschulen für alle Bevölkerungsschichten. Da es
sich um ein Bildungsangebot handelt, sind die Kommunen gehalten, die dafür
notwendigen Rahmenbedingungen (z.B. auch für Behinderte und für Kinder
ausländischer Mitbürger) zu schaffen.
- Die Musikschulgebühren sozial verträglich zu gestalten, damit sie von
allen Eltern bezahlt werden können. Neben finanziell tragbaren
Gebühren sind Sozialermäßigungen für finanziell schwächer gestellte Eltern
erforderlich.
- Die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten sowie ein zentrales
Musikschulgebäude, damit der Unterricht optimal gestaltet werden kann.
- Die Landesvereinigung unterstützt und berät insbesondere bei der
Gründung von Elternvertretungen und Fördervereinen durch
Informationsmaterialien und u.U. auch durch Teilnahme an den
Gründungsversammlungen.
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Die Musikschulen ermöglichen vielen Kindern
und Jugendlichen eine hervoragende Aus- und Fortbildung
und damit eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Darüber hinaus
leisten sie eine jugendpflegerische Aufgabe, weil Ensemble-
und Orchesterarbeit im Mittelpunkt stehen.
Die Musikschule bürgt für Kontinuität und Qualität. Ihr
Name wird allerdings zunehmend von kommerziell ausgerichteten
Privatunternehmen in ihrer Werbung missbräuchlich verwandt, da
sie nicht die Schulrichtlinien des Verbandes deutscher
Musikschulen einhalten können oder wollen.
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Wir fordern daher
- dass der Name "Musikschule" und die inhaltliche Qualität
landesgesetzlich geschützt wird,
- dass eine landesgesetzliche Verankerung der Musikschule als
Bildungseinrichtung erfolgt und
- dass das Land seine Mitverantwortung für die Musikschulen
als Kultur- und Bildungseinrichtungen durch eine angemessene
Grundfinanzierung wahrnimmt.
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Wir erwarten
- dass sich weitere Elternvertretungen bzw. Beiräte zur
ideellen Unterstützung ihrer Musikschulen uns anschließen,
- dass sich ferner dort, wo es sie noch nicht gibt, weitere
Fördervereine zur ideellen und materiellen Unterstützung
der Musikschulen gründen,
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dass sich letztlich auch diese Organisationen unserer Landesvereinigung als Mitglieder anschließen, damit eine voll funktionierende
Kommunikation untereinander sicher gestellt werden kann.
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Wir arbeiten eng zusammen mit
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