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Informationen für Fördervereine und Elternbeiräte
Anerkennung der Gemeinnützigkeit
GEMSE - Gemeinschaftlicher Musikschuleinkauf
Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige
Steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen für die
Fördervereine von Musikschulen
Unmittelbarkeit nach § 57/58 Nr. 1 AO und
Mittelzuweisungen der Stiftung Jedem Kind ein Instrument
Präsentation der Stiftung "Jedem Kind ein Instrument" auf der
Mitgliederversammlung der Landesvereinigung am 25.4.2009 in Gladbeck
Musikschule und G8
Berichte und Protokolle
Jahresbericht 2010
Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 20. März 2010 in Soest
Jahresbericht 2009
Niederschrift der Mitgliederversammlung 2009
Jahresbericht 2008
Niederschrift der Mitgliederversammlung 2008
Niederschrift der Mitgliederversammlung 2007
Niederschrift der Mitgliederversammlung 2006
Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung 2006
Niederschrift der Mitgliederversammlung 2005
Mitteilung No.1/2004
Niederschrift der
Mitgliederversammlung 2004
Jahresbericht 2003
Jahresbericht 2002
Vermischtes
Grundrecht auf musikalische Bildung
Resolution des VdM vom 8.5.2004
Kommunen bekennen sich zur Musikschulförderung
Mehr Raum für musikalische Bildung
Preisverleihung an die Musikschule Hattingen
Arbeitsmittel für Fördervereine
Hinweise zur Gründung eines Fördervereines
Mustersatzung
Beispiel Produkthaushalt gemäß NKF
Prüfung von Musikschulen durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA-NRW
Argumentationshilfen in der Diskussion mit den Kommunalverwaltungen
Zur Notwendigkeit von abhängig beschäftigten
Lehrkräften an öffentlichen Musikschulen
Die Musikschule im Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (LVdM NRW)
Argumentationshilfen pro öffentliche Musikschule
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - ein Leitfaden
Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages anlässlich
des Kongresses "Bildung in der Stadt" am 22./23. November 2007
Impulsreferat "Die Musikschule in der kommunalen Bildungslandschaft",
von Klaus Hebborn, Beigeordneter des Deutschen Städtetages
Die Musikschule - Leitlinien und Hinweise
Verabschiedet vom Präsidium des Deutschen Städtetages am 24. Februar 2010
Resolution der Mitgliederversammlung der Landesvereinigung vom 20.3.2010 zur
Lage der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen"
Informationen für Fördervereine und Elternbeiräte
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Die Bemühungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
zur Änderung von §58 Nr.1 Abgabenordnung waren erfolgreich!
Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung hat die Zustimmung des
Bundesrates gefunden. Das bedeutet, dass die Spendenabzugsfähigkeit
auch ohne Gemeinnützigkeitssatzung möglich ist.
Schnellbrief 107/2004
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 21.7.2004
zur Erhaltung der Spendenabzugsfähigkeit.
Gesetzentwurf
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Die Genossenschaft GEMSE hat sich die einfache und kostengünstige
Beschaffung von Musikschulbedarf zur Aufgabe gemacht. GEMSE vermittelt
Musikinstrumente, Geräte und Dienstleistungen, erzielt gute Preise
durch Bündelung des Bedarfs vieler Musikschulen, verhandelt mit
Herstellern und Großhändlern und macht so Preisvergleiche
überflüssig. GEMSE präsentiert die Angebote ausschließlich im Internet
und bezieht den lokalen Musikalienhandel auf Wunsch des Käufers mit ein
(Wartung!).
GEMSE Info 1/2004
GEMSE Kurzinfo 1/2004
GemseKurzInfo 5/2004
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen
für die Fördervereine von Musikschulen
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In der letzten Mitgliederversammlung des Bundeselternverbandes wurde die
die Praxis einzelner Finanzämter kritisiert, welche die steuerliche
Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen abgelehnt hätten. Herr Fröhling hat
hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die zum Einen die unterschiedliche
Praxis der Finanzämter erklärt und zum Anderen konkrete Wege aus der
Misere aufzeigt:
Stellungnahme von Herrn Fröhling
§10b Abs. 1 EStG regelt die Absetzbarkeit von
Spenden und Mitgleidsbeiträgen
§48 Abs. 2 EStG Durchführungsverordnung
Verzeichnis der Zwecke, die allgemein
als besonders förderungswürdig im Sinne des §19 b Abs. 1 EStG anerkannt sind
(Anlage 1 zu §48 Abs. 2 EStG Durchführungsverordnung)
Amtliche Muster für
Zuwendungsbestätigungen (ehemals Spendenbestätigungen) zur Vorlage beim Finanzamt
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Unmittelbarkeit nach § 57/58 Nr. 1 AO und
Mittelzuweisungen der Stiftung Jedem Kind ein Instrument
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§ 58, Nr. 1 Abgabenordnung (AO) macht folgende Aussage zum Thema Unmittelbarkeit:
"Die steuerlichen Vergünstigungen werden auch nicht dadurch ausgeschlossen,
dass ein Verein seine Mittel teilweise, jedoch nicht mehr als die Hälfte,
einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte
Zwecke zuwendet. Dieser Nebenzweck braucht, im Gegensatz zu der oben
erwähnten Mittelbeschaffung für andere Körperschaften, nicht als
Satzungszweck aufgenommen zu werden."
Die Stiftung Jedem Kind ein Instrument leitet zum Teil erhebliche Mittel an die gemeinnützigen
Fördervereine der Musikschulen weiter, die dann diese Mittel an die Musikschulen
weiterleiten. Hier könnte es zu Konflikten mit § 58, Nr. 1 AO kommen, wodurch
eine Satzungsänderung notwendig werden könnte.
Die Landesvereinigung hat das Finanzministerum NRW zwecks Klarstellung angeschrieben
und vom Finanzministerium folgende Antwort erhalten:
"Die 50% Regelung behindert die Fördervereine nur dann, wenn sie die Mittel
nicht an die unterstützten Musikschulen oder deren Träger weiterleitet.
Fördervereine sind als so genannte Mittelbeschaffungskörperschaften nach § 58, Nr. 1 AO
als steuerlich begünstigt anerkannt und können ihre Mittel unbeschränkt an die nach der
Satzung begünstigten Einrichtungen (die Musikschulen oder deren Träger) weitergeben"
Weitere Informationen:
Lesen Sie die
hier die Antwort des Finanzministeriums zur Anfrage der Landesvereinigung
Broschüre
Vereine und Steuern 7. Ausgabe
Abgabenordnung
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Präsentation der Stiftung
"Jedem Kind ein Instrument"
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Vortrag von Frau Mirjam Siebenlist auf der Mitgliederversammlung
der Landesvereinigung am 25. April 2009 in Gladbeck
Vortrag
(192Kb, Ladezeit ca. 30s mit ISDN )
Homepage der Stiftung
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Musikschule und G8
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Die Verkürzung des Gymnasiums von neun auf acht Jahre (G8)
führt dazu, dass sich die Schüler in den verbleibenden acht
Jahren länger in der Schule aufhalten müssen als früher,
denn die Gesamtstundenzahl bis zum Abitur wurde nicht der
verkürzten Schulzeit angepasst. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit zum
Unterricht am Nachmittag, was zur Folge hat, dass die Gymnasiasten
deutlich weniger Zeit für außerschulische Aktivitäten, insbesondere
für den Instrumentalunterricht an der Musikschule
und das gemeinsame Musizieren in Orchestern, haben.
Wir haben hier erste Informationen zum Thema G8 zusammengestellt.
Wir möchten Ihnen auch Modelle präsentieren, die andere Kommunen / Musikschulen
gehen, um den Gymnasiasten auch in Zukunft eine reiche musikalische Bildung
ermöglichen zu können.
Informationen
von der Mitgliederversammlung der Landesvereinigung am 9. April 2011 in Hilden
Modell Drehtür in Leverkusen
Kooperationsmodelle aus der Sicht der Musikschulen
Verdrängen die Ganztagsschule und das verkürzte Gymnasium den Einzelunterricht?
Ein Aufsatz von Wolfhagen Sobirey
Machen die neuen Schulformen den Musikschulunterricht kaputt?
Zusammenfassung der Ergebnisse einer Klausurtagung
der Landes-Fachgruppe Musik in ver.di Hessen
am 23. und 24. August 2008 in Steinbach/Tst
(Zum Inhaltsverzeichnis)
Berichte und Protokolle
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Jahresbericht 2010
im Adobe® PDF-Format.
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Niederschrift über die
Mitgliederversammlung vom 20. März 2010 in Soest im Adobe® PDF-Format.
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Jahresbericht 2009
im Adobe® PDF-Format.
(76Kb, Ladezeit 9s mit ISDN )
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Niederschrift über die
Mitgliederversammlung vom 25. April 2009 im Adobe® PDF-Format.
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Jahresbericht 2008
im Adobe® PDF-Format.
(62Kb, Ladezeit 8s mit ISDN )
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Niederschrift über die
Mitgliederversammlung vom 19. April 2008 im Adobe® PDF-Format.
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Niederschrift über die
Mitgliederversammlung vom 5. Mai 2007 im Adobe® PDF-Format.
(1.427Kb, Ladezeit ca. 180s mit ISDN )
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Niederschrift über die
Mitgliederversammlung vom 18. März 2006 im Adobe® PDF-Format.
(95Kb, Ladezeit 12s mit ISDN )
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Niederschrift über die
Mitgliederversammlung vom 16. April 2005 im Adobe® PDF-Format.
(549Kb, Ladezeit 70s mit ISDN )
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Mitteilung No. 1/2004
im Adobe® PDF-Format.
(110Kb, Ladezeit 15s mit ISDN )
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Niederschrift über die
Jahreshauptversammlung vom 13. März 2004 im Adobe® PDF-Format.
(64Kb, Ladezeit 8s mit ISDN )
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Jahresbericht 2003
im Adobe® PDF-Format
(261Kb,Ladezeit 37s mit ISDN )
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Jahresbericht 2002
im Adobe® PDF-Format
(261Kb, Ladezeit 37s mit ISDN )
(Zum Inhaltsverzeichnis)
Vermischtes
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Verband deutscher Musikschulen fordert gesetzliche
Grundlagen für Musikschulen
Der Zugang zu musikalischer Bildung ist ein grundsätzliches Recht
für alle Kinder und Jugendlichen und daher durch gesetzliche
Grundlagen für die Förderung der öffentlichen gemeinnützigen
Musikschulen zu verankern.
Dies fordert die Bundesversammlung der im Verband deutscher
Musikschulen (VdM) zusammengeschlossenen Träger der öffentlichen
Musikschulen von den Kommunal- und Landesparlamenten. Eine entsprechende
Resolution
wurde am 8. Mai 2004 in Erfurt verabschiedet.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Pressemitteilung 10/2004
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein Westfalen
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Gemeinsame Erklärung von Städte- und Gemeindebund NRW
und Landesmusikrat NRW zur Musikerziehung im Elementarbereich
Pressemitteilung 36/2004 des
Städte- und Gemeindebundes Nordrhein Westfalen
Anlage zur Pressemitteilung 36/2004
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Quelle: Archiv Westdeutsche Allgemeine, WAZ, vom 1.12.2004,
Lokalausgabe Hattingen
Einen Preis als Anerkennung für die Kooperation der Musikschule
Hattingen mit Grundschulen bekam der Förderverein der Musikschule
Hattigen am 1.12.2004 in der katholischen Grundschule Nikolaus Groß überreicht.
Der Preis war 2003 von der Landesvereinigung der Elternvertreter und
Fördervereine der Musikschulen in NRW ausgeschrieben worden.
Dr. Gerd Modemann, Schatzmeister der Landesvereinigung, überreichte
Musikschulleiter Peter Brand den Preis von 750 Euro. Das Geld wurde aus
Mitgliedsbeiträgen der Landesvereinigung für den Förderverein gespendet.
Es fließt ins Instrumentenkarussell für Grundschulkinder.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
Arbeitsmittel für Fördervereine
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Leitfaden für die
erfolgreiche Gründung und Arbeit eines Fördervereines
Mustersatzung
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Ab 2008 müssen alle Gemeinden in NRW den Haushalt gemäß dem Neuen Kommunalen
Finanzmanagement (NKF) erstellen. Die Haushaltsentwürfe erhalten dann eine vollständig
andere Form. Zu Gewöhnung an die neue Form hat uns Frau Bärbel Hölzing, die
Leiterin der Städtischen Musikschule Dormagen, den von ihr für 2006 erstellten
Produkthaushalt nach NKF zur Veröffentlichung
zur Verfügung gestellt.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Ein Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA-NRW)
führt in vielen Gemeindeverwaltungen und bei vielen Politikern
zu heftigen Diskussionen über die "freiwillige Aufgabe" Kulturarbeit,
insbesondere die freiwillige Aufgabe "öffentliche Musikschule".
Wir haben die Fragen zum Thema GPA-NRW zum Anlass genommen,
uns mit der Prüfung durch die GPA-NRW und mit den Prüfberichten
auseinander zusetzen. Mit dieser Informationsschrift wollen wir
Ihnen die Ziele und den Ablauf der Prüfung sowie die Inhalte der
Prüfberichte vorstellen, damit Sie die Inhalte der Prüfberichte
bewerten und auf "Augenhöhe" mit den Gemeindeverwaltungen und
den Politikern diskutieren können.
Informationsschrift
(245Kb, Ladezeit ca. 70s mit ISDN )
(Zum Inhaltsverzeichnis)
Argumentationshilfen in der Diskussion mit den Kommunalverwaltungen
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Ein Aufsatz von Dr. Norbert Dietrich,
Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Unter dem Leitgedanken Musikschulen sind ein unverzichtbarer Teil unseres Bildungsystems
beschreibt er LVdM NRW in diesem Positionspapier
das Erscheinungsbild und die Angebote seiner Mitgliedschulen.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Mit den Argumentationshilfen zum Schwerpunktthema
Pro öffentliche Musikschule, das immer wieder im öffentlichen/politischen Raum
zur Diskussion ansteht, möchte der Landesverband den Elternvertretungen und
Fördervereinen helfen, die öffentliche Musikschule als ausserschulische Bildungseinrichtung
zu verteidigen und damit ihren Fortbestand zu sichern.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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In vielen Kommunen droht die Umwandlung der öffenlichen Musikschule in eine Anstalt
öffentlichen Rechts. Mit diesem Leitfaden will der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
den Städten und Gemeinden eine Hilfestellung beim Umgang mit der neuen Rechtsform geben.
Nach einer schematischen Darstellung des Aufbaus der AöR enthält der Leitfaden eine
Darstellung wichtiger, bei der Gründung einer AöR zu bedenkender Problemfelder,
eine Mustersatzung mit Erläuterungen sowie den Text der Kommunalunternehmensverordnung (KUV).
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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"Bildung ist mehr als Schule! ... Die kulturelle Bildung,
die kognitives Lernen ergänzt, Kreativität fördert und Integration
unterstützt, ist in ein Gesamtkonzept umfassender Bildung zu integrieren."
Mit der
Aachener Erklärung geht der Deutsche Städtetag bildungs- politisch
in die Offensive! Hier finden Sie wichtige Argumentationshilfen!
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Von Klaus Hebborn, Beigeordneter des Deutschen Städtetages,
gehalten anlässlich der Hauptarbeitstagung und Bundesversammlung des Verbandes
deutscher Musikschulen am 30. Mai 2008 in Limburg.
"Die Fragestellung lautet also, welche Rolle die kommunalen
Musikschulen in der kommunalen Bildungslandschaft derzeit spielen,
in Zukunft spielen sollten und welche Implikationen sich daraus
für das Profil der Musikschulen ergeben..."
Mit dem
Impulsreferat geht der Deutsche Städtetag kommunalpolitisch
neue Wege! Hier finden Sie wichtige Informationen!
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Mit den
Leitlinien zur Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen Musikschulen
vom 24.2.2010 beziehen die Mitglieder des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes Stellung pro öffentliche Musikschule!
Hier finden Sie wichtige Informationen für die Diskussion mit Kommunalpolitikern, wenn diese
ihre Musikschule aus Kostengründen abwickeln möchten.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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Angesichts der katastrophalen Finanzlage der Kommunen in NRW sind
die kommunalen Kultureinrichtungen, insbesondere die Musikschulen,
in ihrem Bestand massiv gefährdet. Die Mitgliederversammlung der
Landesvereinigung hat am 20.3.2010 in Soest die folgende Resolution
zur Lage der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Resolution im pdf-Format
Resolution im Word-Format
Die Antworten der Landtagsfraktionen
Hinweis: Die Veröffentlichung der Antworten erfolgt nur nach Zustimmung durch
die entsprechende Landtagsfraktion.
(Zum Inhaltsverzeichnis)
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